Information für Mandant/innen Juli/August 2020

Mandanteninformation 4.2020

In der Mandanteninformation Juli / August 2020 haben wir wieder aktuelle Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt:

Die Themen dieser Ausgabe:

 

  • Anscheinsbeweis beim Firmenwagen: Der sog. Anscheinsbeweis, dass ein betriebliches Kfz auch privat genutzt wird, kann dadurch widerlegt werden, dass der Unternehmer privat noch ein anderes Fahrzeug besitzt, dessen Status und Gebrauchswert mit dem des unternehmerischen Kfz vergleichbar ist.
  • Weiterer KfW-Kredit aufgelegt: Am 15.4.2020 ist der sog. KfW-Schnellkredit 2020 gestartet. Er richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und tritt neben die bisherigen KfW-Programme.

  • Verlustrücktrag als Liquiditätshilfe: Das Bundesfinanzministerium ermöglicht Unternehmern, die von der Corona-Krise betroffen und noch nicht für den Veranlagungszeitrum (VZ) 2019 veranlagt worden sind, auf Antrag die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 durch einen sog. pauschalen Verlustrücktrag in Höhe von 15 % der Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden.

  • Corona-Steuerhilfegesetz: Der Bundestag hat am 28.5.2020 mit dem sog. Corona-Steuerhilfegesetz weitere steuerliche Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise verabschiedet.

  • Erleichterungen bei der Gemeinnützigkeit: Aufgrund der Corona-Krise gewährt das Bundesfinanzministerium Erleichterungen im Bereich der Gemeinnützigkeit in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020.

  • Sozialschutz-Paket II verabschiedet: Der Bundesrat hat Mitte Mai dem “ Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (sog. Sozialschutz-Paket II) zugestimmt, mit dem die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise weiter abgefedert werden sollen.