In der Mandanteninformation März / April 2022 haben wir wieder aktuelle Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt:
Die Themen dieser Ausgabe:
- Rücklage für Ersatzbeschaffung: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat – wie bereits im Vorjahr – die Frist für die Reinvestition verlängert, wenn eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet worden ist. Damit wird die Reinvestitionsfrist grundsätzlich auf den 31.12.2022 verlängert, so dass zum 31.12.2021 keine Rücklage für Ersatzbeschaffung gewinnerhöhend aufzulösen ist.
- Festsetzungsverjährung bei Rückabwicklung sog. Bauträgerfälle: Das Finanzamt kann in den sog. Bauträgerfällen die Umsatzsteuer nicht mehr gegenüber dem Bauunternehmer festsetzen, wenn bei ihm bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
- Billigkeitsregelungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht verlängert: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aufgrund der anhaltenden Corona-Krise einzelne, bereits bestehende coronabedingte Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene bis zum 31.12.2022 verlängert.
- Regelungen für Stundung und Vollstreckungsschutz verlängert: Die Finanzverwaltung hat aufgrund der Corona-Krise den Schutz der Steuerzahler bei Steuernachzahlungen und Vorauszahlungen sowie im Fall einer Vollstreckung erneut verlängert. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die bis zum 30.09.2021 galten, werden auf Antrag nun bis zum 31.3.2022 verlängert.
- Erleichterungen für Opfer der Flutkatastrophe verlängert: Die Finanzverwaltungen in Bayer, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die steuerlichen Erleichterungen für die Opfer der Flutkatastrophe verlängert.
- Informationen zur Grundsteuerreform: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat kürzlich über den Stand der Reform der Grundsteuer informiert.