Information für Mandant/innen Januar/Februar 2020

Mandanteninformation 1.2020

In der Mandanteninformation Januar / Februar 2020 haben wir wieder aktuelle Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt:

Die Themen dieser Ausgabe:

  • Zertifizierung elektronischer Kassen: Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen) grundsätzlich ab dem 1.1.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Da eine solche jedoch nicht rechtzeitig am Markt verfü̈gbar war, hat die Finanzverwaltung eine sog. Nichtangriffsregelung beschlossen. Danach wird Unternehmern eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2020 fü̈r die Umrü̈stung bzw. Anschaf-fung elektronischer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung eingeräumt.
  • Bü̈rokratieentlastung beschlossen: Am 8.11.2019 hat der Bundesrat das sog. Dritte Bü̈rokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz wird u. a. eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingefü̈hrt. Ein elektronisches Meldeverfahren soll ab dem 1.1.2022 die Einreichung des Krankenscheins ersetzen. Kü̈nftig sollen Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch ü̈ber Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.
  • Gehaltsumwandlung ohne verbindlichen Anspruch nicht steuerschädlich: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein arbeitsvertraglich vereinbarter Lohnformenwechsel (sog. Gehaltsumwandlung) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nicht begünstigungsschädlich ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Arbeitslohn vielmehr für künftige Lohnzahlungszeiträume herabsetzen und diese Minderung durch verwendungsgebundene Zusatzleistungen steuerbegünstigt ausgleichen („Mehr Netto vom Brutto“). Entscheidend für die lohnsteuerliche Begünstigung ist, dass der Zuschuss verwendungs- bzw. zweckgebunden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
  • Reform der Grundsteuer tritt in Kraft: Der Bundesrat hat Anfang November 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts in Kraft treten: Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln (s. hierzu den letzten Beitrag unserer Mandanten-Information 5/2019).

    Soli wird weitgehend abgeschafft: Mitte November hat der Bundestag die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 beschlossen. Damit wird der „Soli“ für einen Großteil der bisherigen Zahler wegfallen (s. hierzu auch unsere Ausgabe 6/2019).

  • Jahressteuergesetz 2019 beschlossen: Ebenfalls im November beschlossen hat der Bundestag das sog. Jahressteuergesetz 2019. Das Vorhaben enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit die folgenden Regelungen in Kraft treten können.

  • Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030: Zudem hat der Bundestag das “ Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ beschlossen. Auch hier steht die Verabschiebung durch den Bundesrat noch aus, die zurzeit (Stand 22.11.2019) als sicher gilt.

    Kaufprämie erhöht und verlängert: Die Bundesregierung hat die Kaufprämie für Elektroautos (sog. Umweltbonus) erneut bis zum Jahr 2025 verlängert und den Förderbetrag erhöht.

    Mandanteninformation 1.2020