Information für Mandant/innen Mai/Juni 2020

Mandanteninformation 3.2020

In der Mandanteninformation Mai / Juni 2020 haben wir wieder aktuelle Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt:

Die Themen dieser Ausgabe:

  • Erste steuerliche Erleichterungen in der Corona-Krise: Die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder gewährt Steuerpflichtigen, die von der Corona-Krise betroffen sind, Erleichterungen bei der Zahlung von Steuern. Die Erleichterungen betreffen die Stundung, die Anpassung von Vorauszahlungen und die Vollstreckung.
  • Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise: Zur Abmilderung der Corona-Krise haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Hilfspaket für Unter-nehmen beschlossen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über wesentliche Hilfen für die Wirtschaft.

  • Rechtliche Maßnahmen in der Corona- Krise:  Aufgrund der Corona-Krise wurden Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) beschlossen. Die Regelungen gelten mit Wirkung zum 1.3.2020 und sind bis zum 31.12.2020 befristet.

  • Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Beitritt zu einem Revisionsverfahren auf-gefordert, in dem es um die Frage geht, ob die vom BMF entwickelte Arbeitshilfe für die Aufteilung von Kaufpreisen für bebaute Grundstücke auf den Grund und Boden einerseits und auf das Gebäude andererseits in der Praxis zugrunde gelegt werden kann.

  • Leistungen eines Laborarztes: Die Leistungen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik, die er an ein Laborzentrum er-bringt, das wiederum Laborleistungen an Ärzte und Kliniken erbringt, sind umsatzsteuerfrei. Für die Umsatzsteuerfreiheit ist das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient nicht erforderlich.

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