In der Mandanteninformation November / Dezember 2020 haben wir wieder aktuelle Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt:
Die Themen dieser Ausgabe:
- Abzug der Kosten für eine TSE-Kasse: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur steuerlichen Behandlung der Kosten für die erstmalige Anschaffung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Registrierkassen geäußert. Dabei lässt das BMF eine Vereinfachung zu und beanstandet es nicht, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung vorhandener Kassen mit einer TSE und für die einheitliche digitale Schnittstelle in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
- Tantieme-Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fließt eine Tantieme steuerlich bereits vor der Auszahlung zu, wenn er einen fälligen Anspruch auf die Tantieme gegen die GmbH hat und die GmbH zahlungsfähig ist. Soll die Tantieme nach der Tantiemevereinbarung erst einen Monat nach der Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH fällig sein, kommt es auch erst einen Monat nach der Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH zu einem steuerlichen Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn der Jahresabschluss verspätet aufgestellt und festgestellt worden ist.
- Vorsteuerabzug aus der Renovierung eines Badezimmers im Home-Office: Vermietet ein Arbeitnehmer seine Einliegerwohnung als Home-Office umsatzsteuerpflichtig an seinen Arbeitgeber, kann er die Vorsteuer aus der Renovierung des Badezimmers nicht geltend machen, wenn nach den Vorgaben des Arbeitgebers zum Home-Office lediglich eine Sanitäreinrichtung (Toilette und Waschbecken) gehören muss. Die berufliche Nutzung des Home-Office erstreckt sich dann nicht auf ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne.
- Mindestlohn steigt: Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2020 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in vier Stufen zu erhöhen.
- Grunderwerbsteuer, Kauf von Zubehör: Wird bei einem Grundstückskauf auch Zubehör erworben, unterliegt der auf den Kauf des Zubehörs entfallende Kaufpreis nicht der Grunderwerbsteuer. Zum Zubehör eines mit einem Einzelhandelsgeschäft bebauten Grundstücks gehört die Ladeneinrichtung.
- Kindergeld soll steigen: Um Familien wirtschaftlich zu fördern, plant die Bundesregierung u.a. eine Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2021.
- Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe: Die Corona-Soforthilfe darf vom Finanzamt nicht gepfändet werden, soweit es um Steueransprüche aus der Zeit vor dem 01.03.2020 geht. Dies ergibt sich daraus, dass die Corona-Soforthilfe den Zweck hat, dem von der Corona-Krise betroffenen Unternehmer ab dem 01.03.2020 Liquidität zu verschaffen; daher ist die Corona-Soforthilfe nicht übertragbar und auch nicht pfändbar.